Verhinderungspflege

Wir helfen Ihnen bei der kurzzeitigen Übernahme der Pflege Ihres Angehörigen.

Leistung

Die private Pflege im häuslichen Umfeld verlangt Ihnen als pflegender Angehöriger viel ab. Oft wird der Wunsch, die Pflege selbst zu übernehmen, über die eigenen Bedürfnisse gestellt. Ob es die Vereinbarkeit von Pflege, Familienalltag und Beruf betrifft oder die räumlichen Voraussetzungen im eigenen Zuhause - sicher sind bei Ihnen im Laufe der Zeit immer wieder terminliche Probleme oder das Gefühl der Überlastung aufgekommen.

Neben den Beratungseinsätzen nach §37.3 SGB XI, in denen wir Sie zu Hause mit unserem professionellen Sachverstand unterstützen, gewährleistet der Gesetzgeber die Übernahme der Kosten durch einen Pflegedienst, wenn Sie als Pflegeperson ausfallen sollten. So kann der Pflegebedürftige im Rahmen der Verhinderungspflege bis zu 42 Tage lang oder für höchstens 1.612 Euro die Pflege durch einen Pflegedienst erhalten. Dies gilt zum Beispiel, wenn Sie in den Urlaub fahren möchten, wegen eines Klinikaufenthaltes die Pflege nicht mehr gewährleisten können oder krankheitsbedingt ausfallen. Voraussetzung für die Leistungen der Verhinderungspflege ist auch, dass Sie für Ihren Angehörigen eine mindestens einen Pflegegrad 2 vorweisen können.

 

Schulung pflegender Angehöriger

Um die Pflege zu Hause bestmöglich zu sichern, besteht für pflegende Angehörige das Angebot, Schulungen in unserem Hause zu besuchen. Erfahren Sie hier mehr über unser Schulungsangebot.

 

Wenn Sie Fragen zur Verhinderungspflege haben, kontaktieren Sie uns.

 

 

 

Wir sind 24 Stunden für Sie da! 02045 | 41 11 24

Häufig gestellte Fragen -

auf die wir eine Antwort haben

Für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege benötigen Sie einen Pflegegrad (mind. 2), die von Ihrer Krankenversicherung oder Pflegekasse festgelegt wird. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Sie eine formelle Vereinbarung mit unserem Pflegedienst treffen, um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können. Diese Vereinbarung regelt die genauen Leistungen, den Zeitraum und die finanziellen Aspekte. Zudem sollten Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung setzen, um die Verfügbarkeit unserer Pflegekräfte sicherzustellen und Ihren individuellen Bedarf zu besprechen.

Ja, es gibt zeitliche Beschränkungen für die Verhinderungspflege. Normalerweise steht Ihnen pro Kalenderjahr eine bestimmte Anzahl von Tagen (bis zu 42 Tage) für die Verhinderungspflege zur Verfügung, die von Ihrer Pflegekasse festgelegt wird. Diese Tage können je nach Pflegegrad variieren. Für die Inanspruchnahme müssen Sie die Tage rechtzeitig bei Ihrer Pflegekasse beantragen und genehmigen lassen.

Bei allen Fragen im Rahmen der Pflege und unserer Angeboten können Sie sich immer an Sabine Voßbeck als Pflegedienstleitung wenden.

Notfälle werden immer vorrangig behandelt, auch außerhalb unserer Geschäftszeiten ist eine Pflegefachkraft über die Notfallnummer erreichbar.

Die Pflegegrade

Durch die verpflichtende Pflegeversicherung gewährleistet der Gesetzgeber die finanzielle Unterstützung im Pflegefall. Ziel ist es, die Lebensqualität eines jeden, unabhängig von Alter oder Erkrankung, beizubehalten.

Der SMD ermittelt den Umfang des Hilfebedarfs und die Höhe der finanziellen Unterstützung, wonach der Pflegebedürftige einem Pflegegrad 1 bis 5 zugeordnet wird. Der Gutachter des SMD bewertet hierbei die Selbständigkeit in einzelnen Modulen und verteilt dementsprechend Punkte.

 

Ergänzungen unserer Pflegeleistungen

Gerne vermitteln wir Ihnen mobile Hilfen unserer regionalen Partner, sprechen Sie uns an.

  • Friseur oder Fußpflege
  • Essen auf Rädern
  • Mobilitätshilfen in Form von
    Sitz-, Geh- und Stehübungen, An- und Auskleiden (u.ä.)
  • Transporthilfen
  • kleine Hausmeisterdienste
  • Krankengymnastik