Durch die verpflichtende Pflegeversicherung gewährleistet der Gesetzgeber die finanzielle Unterstützung im Pflegefall. Ziel ist es, die Lebensqualität eines jeden, unabhängig von Alter oder Erkrankung, beizubehalten.
Der SMD ermittelt den Umfang des Hilfebedarfs und die Höhe der finanziellen Unterstützung, wonach der Pflegebedürftige einem Pflegegrad zugeordnet wird. Der Gutachter des SMD bewertet hierbei die Selbständigkeit in einzelnen Modulen und verteilt dementsprechend Punkte.
Nach folgenden Modulen wird hierbei unterschieden
Modul | Prozentuale Berücksichtigung | |
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1. | Mobilität | 10% |
2. | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15% |
3. | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | - |
4. | Selbstversorgung | 40% |
5. | Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen | 20% |
6. | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt | 15% |
Um entsprechend der Module den richtigen Pflegegrad ermitteln zu können, werden die einzelnen Punkte nicht einfach zusammengezählt. Vielmehr geht es um eine prozentuale Auswertung mit anschließender Punktegewichtung pro Modul. Alle gewichteten Punkte werden addiert, wobei aus den Modulen 2 oder 3 nur der jeweils höhere Gesamtwert Berücksichtigung findet. Hieraus ergibt sich schließlich eine Gesamtpunktzahl, über die sich der Pflegegrad definieren lässt.
Von der Gewichtung der Punkte zum Pflegegrad
Pflegegrad | Hinweis | Punkte |
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Kein Pflegegrad | Unterhalb von 12,5 Punkten | |
Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit | Ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte |
Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit | Ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte |
Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit | Ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte |
Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit | Ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte |
Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | Ab 90 bis unter 100 Gesamtpunkte (*) |
* Hinweis: Kann ein pflegebedürftiger Mensch weder die Arme noch die Beine einsetzen, wird er automatisch in den Pflegegrad 5 eingestuft, unabhängig vom erzielten Punktwert. Dies gilt jedoch nur bei vollständigem Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen.
Einstufung und Sachleistungen bei Pflegebedürftigkeit
Sachleistungen | Geldleistungen | |||||||||||||||||
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Die Zuschüsse zur Kurzzeitpflege liegen seit dem 01.01.2022 bei 1.774,00 Euro pro Jahr.
Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.
Unsere Pflegeleistungen
auf die wir eine Antwort haben
Die Krankenkasse übernimmt bei einem Unfall oder bei Krankheit für einen befristeten Zeitraum die Kosten der Pflege. Bei bestehender, dauerhafter Pflegebedürftigkeit erfolgt die Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Je nach Einstufung der Pflegebedürftigkeit unterscheidet sich die Höhe der finanziellen Leistungen der Pflegekasse. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Bedarf.
Für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege benötigen Sie einen Pflegegrad (mind. 2), die von Ihrer Krankenversicherung oder Pflegekasse festgelegt wird. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Sie eine formelle Vereinbarung mit unserem Pflegedienst treffen, um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können. Diese Vereinbarung regelt die genauen Leistungen, den Zeitraum und die finanziellen Aspekte. Zudem sollten Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung setzen, um die Verfügbarkeit unserer Pflegekräfte sicherzustellen und Ihren individuellen Bedarf zu besprechen.
Bei allen Fragen im Rahmen der Pflege und unserer Angeboten können Sie sich immer an Sabine Voßbeck als Pflegedienstleitung wenden.
Auf Wunsch können Angehörige in einem Pflegestützpunkt fachlich und neutral beraten werden. Wir geben Ihnen gerne Auskunft über den nächstgelegenen Pflegestützpunkt. Eine Beratung führen die Pflegestützpunkte zum Teil auch zu Hause durch. Pflegekurse oder Schulungen für pflegende Angehörige werden von uns, bei ausreichender Teilnehmerzahl, oder Krankenkassen und Krankenhäusern angeboten, hier entsteht dann auch ein Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen.