Betreuungsleistungen

Diese qualifizierten Leistungen stehen allen
bedürftigen Menschen ab Pflegegrad 1 zu.

Betreuungsleistungen in der Pflege

Stehen Bedürftigen Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI zu, werden hierbei monatlich 125,00 € Grundbetrag aus Zuschuss gewährt.

Das Geld darf für qualifizierte zusätzliche Betreuungsleistungen verwendet werden. Hierbei handelt es sich um Leistungen zugelassener Pflegedienste für Angebote der Betreuung oder allgemeinen Anleitung sowie Hauswirtschaft oder Leistungen der Tages-, Nacht sowie Kurzzeitpflege.

Die ausgebildeten Betreuer kommen zum Patienten nach Hause. Was genau unternommen wird, hängt aber stets von den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Patienten ab. Die einen wünschen sich, Geschichten zu erzählen oder Gesellschaftsspiele zu spielen, andere unternehmen gerne etwas draußen, lieben Spaziergänge. Die Zeit, die die Betreuer mit ihnen verbringen, soll auch der Entlastung der pflegenden Angehörigen dienen.

 

Schulung pflegender Angehöriger

Um die Pflege zu Hause bestmöglich zu sichern, besteht für pflegende Angehörige das Angebot, Schulungen in unserem Hause zu besuchen. Erfahren Sie hier mehr über unser Schulungsangebot.

Wenn Sie Fragen zur unseren Betreuungsleistungen haben, kontaktieren Sie uns.

 

 

 

Wir sind 24 Stunden für Sie da! 02045 | 41 11 24

Häufig gestellte Fragen -

auf die wir eine Antwort haben

In der Regel am Folgetag eines Beratungs- / Aufnahmegesprächs.

Notfälle werden immer vorrangig behandelt, auch außerhalb unserer Geschäftszeiten ist eine Pflegefachkraft über die Notfallnummer erreichbar.

Um Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen, sind in der Regel folgende Voraussetzungen und Schritte notwendig:

  • Pflegegrad: Sie müssen über einen anerkannten Pflegegrad verfügen
  • Antragstellung: Sie oder Ihr gesetzlicher Vertreter müssen einen Antrag auf Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegekasse stellen. In diesem Antrag geben Sie den geplanten Zeitraum und die Art der benötigten Betreuungsleistungen an.
  • Genehmigung: Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Genehmigung der Verhinderungspflege. Dabei werden auch die finanziellen Aspekte berücksichtigt.

Wir führen regelmäßig Gespräche mit den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, um ihre Wünsche, Vorlieben und Interessen zu verstehen. Auf dieser Grundlage kann die Betreuung entsprechend angepasst werden. Die Pflegebedürftigen werden aktiv in die Planung und Gestaltung ihrer Betreuung einbezogen, um sicherzustellen, dass ihre Stimme gehört und ihre Wünsche berücksichtigt werden.

Die Pflegegrade

Durch die verpflichtende Pflegeversicherung gewährleistet der Gesetzgeber die finanzielle Unterstützung im Pflegefall. Ziel ist es, die Lebensqualität eines jeden, unabhängig von Alter oder Erkrankung, beizubehalten.

Der SMD ermittelt den Umfang des Hilfebedarfs und die Höhe der finanziellen Unterstützung, wonach der Pflegebedürftige einem Pflegegrad 1 bis 5 zugeordnet wird. Der Gutachter des SMD bewertet hierbei die Selbständigkeit in einzelnen Modulen und verteilt dementsprechend Punkte.

 

Ergänzungen unserer Pflegeleistungen

Gerne vermitteln wir Ihnen mobile Hilfen unserer regionalen Partner, sprechen Sie uns an.

  • Friseur oder Fußpflege
  • Essen auf Rädern
  • Mobilitätshilfen in Form von
    Sitz-, Geh- und Stehübungen, An- und Auskleiden (u.ä.)
  • Transporthilfen
  • kleine Hausmeisterdienste
  • Krankengymnastik