Häufig gestellte Fragen auf die wir eine Antwort haben.
Im Rahmen der häuslichen Pflege ergeben sich immer wieder Fragen von Angehörigen und Pflegebedürftigen, hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Dienstleistungen und den Pflegeprozess. Wir verstehen, dass Pflegefragen oft komplex sein können, und möchten Ihnen dabei helfen, einen Überblick zu bekommen. Entdecken Sie, wie unser engagiertes Team Ihnen und Ihren Angehörigen zur Seite stehen kann. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren und unser Beratungsangebot zu nutzen. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Ihre Bedenken zu adressieren.
In der Regel am Folgetag eines Beratungs- / Aufnahmegesprächs.
Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir einen auf Ihren persönlichen Bedarf abgestimmten Leistungskatalog auf Basis des ermittelten Pflegegrades. Durch Rückmeldungen unserer Pflegekräfte kann eine Anpassung des Leistungsbedarfs erfolgen, feste Intervalle sind hier nicht vorgesehen.
Bezugspflege ist uns sehr wichtig, daher legen wir sehr großen Wert darauf, dass Sie von einer Pflegekraft über einen längeren Zeitraum versorgt werden. Bei spontanen Krankmeldungen kann es schon mal zu Wechseln und Verspätungen kommen, jedoch werden alle Kunden im Rahmen der Bezugspflege zuverlässig versorgt.
Bei allen Fragen im Rahmen der Pflege und unserer Angeboten können Sie sich immer an Sabine Voßbeck als Pflegedienstleitung wenden.
Unser examiniertes Fachpersonal und Pflegefachkräfte werden nach Ihren Qualifikationen bei den jeweiligen Kunden eingesetzt. Alle Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und fortgebildet.
Im Rahmen der Verhinderungspflege übernimmt der Gesetzgeber die Kosten durch den Pflegedienst für bis zu 42 Tage pro Jahr (auch stundenweise über ein Jahr verteilt) oder 1.612 Euro. Bei Unfall oder Krankheit erfolgt eine befristete Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Auf Wunsch können Angehörige in einem Pflegestützpunkt fachlich und neutral beraten werden. Wir geben Ihnen gerne Auskunft über den nächstgelegenen Pflegestützpunkt. Eine Beratung führen die Pflegestützpunkte zum Teil auch zu Hause durch. Pflegekurse oder Schulungen für pflegende Angehörige werden von uns, bei ausreichender Teilnehmerzahl, oder Krankenkassen und Krankenhäusern angeboten, hier entsteht dann auch ein Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen.
Notfälle werden immer vorrangig behandelt, auch außerhalb unserer Geschäftszeiten ist eine Pflegefachkraft über die Notfallnummer erreichbar.
Fragen zur Grundpflege
Unsere Hilfeleistungen beinhalten die Ganzwaschung diese schließt neben dem Waschen, Duschen oder Baden des Patienten auch die Rasur, Haut- und Nagelpflege, Haarpflege und das An- und Auskleiden mit ein. Bei der Teilwaschung können die oben genannten Leistungen nach den individuellen Bedürfnissen und dem zeitlichen Aufwand einzeln ausgewählt werden. Zusätzlich helfen wir bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme, unterstützen die Mobilisation in Form von Sitz-, Geh- und Stehübungen, helfen beim An- und Auskleiden und begleiten Kunden bei Behörden- und Arztbesuchen.
Die Pflege ist ressourcenorientiert - vorhandene Fähigkeiten sollten gefördert werden. Im Rahmen der Bezugspflege werden individuelle Bedürfnisse umgesetzt. (In einem Aufnahmegespräch werden Bedürfnisse und Vorlieben erfragt und eingeplant)
Wir möchten unseren Kunden das Gefühl des Vertrauens vermitteln, sodass Unsicherheiten wie Schamgefühl bewältigt werden können.
Die Krankenkasse übernimmt bei einem Unfall oder bei Krankheit für einen befristeten Zeitraum die Kosten der Pflege. Bei bestehender, dauerhafter Pflegebedürftigkeit erfolgt die Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Je nach Einstufung der Pflegebedürftigkeit unterscheidet sich die Höhe der finanziellen Leistungen der Pflegekasse. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Bedarf.
Fragen zur Behandlungspflege
Unser Pflegepersonal übernimmt bei Bedarf die Medikamentengabe oder -überwachung, Injektionen aller Art, wie zum Beispiel Thrombose- oder Insulinspritzen oder die Überwachung von Infusionstherapien. Außerdem kann die urologische Versorgung in Anspruch genommen werden, das heißt zum Beispiel das Legen und Wechseln der DK-Versorgung (Katheter).
Ja nach benötigter Leistungsgruppe innerhalb der Behandlungspflege, setzen wir unser Fachpersonal oder Pflegefachkräfte ein, da die notwendigen Behandlungen nur von für diesen Einsatz qualifiziertem Pflegepersonal durchgeführt werden dürfen.
Die Behandlungspflegeleistungen werden vom behandelnden Arzt in Auftrag gegeben, weil sie Teil oder Fortführung der ärztlichen Therapie sind, dieser überwacht und kontrolliert die durchgeführten Maßnahmen.
Fragen zur Verhinderungspflege
Wenn Sie als Hauptpflegeperson ausfallen, sei es aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Verpflichtungen stehen unsere qualifizierten Pflegekräfte bereit, um die benötigte Betreuung zu gewährleisten, sei es bei der Grundpflege, Medikamentengabe oder emotionaler Unterstützung.
Für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege benötigen Sie einen Pflegegrad (mind. 2), die von Ihrer Krankenversicherung oder Pflegekasse festgelegt wird. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Sie eine formelle Vereinbarung mit unserem Pflegedienst treffen, um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können. Diese Vereinbarung regelt die genauen Leistungen, den Zeitraum und die finanziellen Aspekte. Zudem sollten Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung setzen, um die Verfügbarkeit unserer Pflegekräfte sicherzustellen und Ihren individuellen Bedarf zu besprechen.
Ja, es gibt zeitliche Beschränkungen für die Verhinderungspflege. Normalerweise steht Ihnen pro Kalenderjahr eine bestimmte Anzahl von Tagen (bis zu 42 Tage) für die Verhinderungspflege zur Verfügung, die von Ihrer Pflegekasse festgelegt wird. Diese Tage können je nach Pflegegrad variieren. Für die Inanspruchnahme müssen Sie die Tage rechtzeitig bei Ihrer Pflegekasse beantragen und genehmigen lassen.
Um die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Dieser Antrag sollte die geplante Dauer und den Zeitraum der Verhinderungspflege sowie den gewünschten Pflegedienst angeben. Die Pflegekasse prüft dann Ihren Antrag und entscheidet über die Genehmigung. Die Finanzierung der Verhinderungspflege erfolgt durch die Pflegekasse. Sie übernimmt die Kosten für die Pflege und Betreuung während Ihrer Abwesenheit. Die Höhe des Budgets richtet sich nach Ihrem Pflegegrad und den festgelegten Leistungssätzen. Es ist wichtig, dass Sie sich rechtzeitig vor Beginn der Verhinderungspflege über die finanziellen Details mit Ihrer Pflegekasse abstimmen und alle erforderlichen Schritte zur Genehmigung des Antrags unternehmen.
Fragen zu Betreuungsleistungen
Wir bieten folgende Betreuungsleistungen im Rahmen der Verhinderungspflege an:
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Unterstützung bei der Erledigung von Einkäufen, Reinigungsarbeiten, Wäscheversorgung und Zubereitung von Mahlzeiten.
- Begleitung und Betreuung: Soziale Betreuung und Unterstützung im Alltag, z.B. durch Gespräche, gemeinsame Aktivitäten oder Erledigung von Behördenangelegenheiten.
Diese Leistungen können je nach individuellem Bedarf kombiniert und angepasst werden, um eine ganzheitliche Versorgung sicherzustellen.
Um Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen, sind in der Regel folgende Voraussetzungen und Schritte notwendig:
- Pflegegrad: Sie müssen über einen anerkannten Pflegegrad verfügen
- Antragstellung: Sie oder Ihr gesetzlicher Vertreter müssen einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen.
Wir führen regelmäßig Gespräche mit den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, um ihre Wünsche, Vorlieben und Interessen zu verstehen. Auf dieser Grundlage kann die Betreuung entsprechend angepasst werden. Die Pflegebedürftigen werden aktiv in die Planung und Gestaltung ihrer Betreuung einbezogen, um sicherzustellen, dass ihre Stimme gehört und ihre Wünsche berücksichtigt werden.
Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.