Schulung pflegender Angehöriger

Wir vermitteln Ihnen die Grundkenntnisse für die Pflege zu Hause.

Schulung pflegender Angehöriger

Sie haben gerade mit der Pflege Ihres Angehörigen begonnen? Sie fühlen sich mit der Pflege Ihres Ehepartners, Vaters oder Ihrer Mutter überfordert oder der Pflegeaufwand hat sich erhöht? Um die Pflege zu Hause bestmöglich zu sichern, besteht für pflegende Angehörige das Angebot, Schulungen in unserem Hause zu besuchen. In kleinen Gruppen erlernen Sie Grundkenntnisse für die Pflege zu Hause und erhalten wertvolle Tipps und Informationen zum Thema. Außerdem bietet sich Ihnen die Möglichkeit, mit den anderen Teilnehmern Kontakte zu knüpfen und gegenseitig Ihre Erfahrungen auszutauschen.

Die Kosten für die Schulung pflegender Angehöriger übernimmt die Krankenversicherung. Wenn Sie bei uns an einer Schulung teilnehmen möchten, rufen Sie uns an. Den Antrag auf Kostenübernahme durch die Krankenversicherung erledigen wir für Sie.

Folgende Aspekte werden während der Schulung u.a. angesprochen:

  • Körperpflege
  • Richtige Pflegetechnik
  • Ernährungstipps
  • Benutzung und Umgang mit Hilfsmitteln
  • Eventueller Umbau der Wohnung
  • Tipps zur Entlastung der Pflegeperson

 

Die Schulungen finden individuell und bei ausreichender Teilnehmerzahl auf Anfrage statt.

Wenn Sie Fragen zur Schulung pflegender Angehöriger haben, kontaktieren Sie uns.

 

 

 

Wir sind 24 Stunden für Sie da! 02045 | 41 11 24

Häufig gestellte Fragen -

auf die wir eine Antwort haben

Wir führen regelmäßig Gespräche mit den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, um ihre Wünsche, Vorlieben und Interessen zu verstehen. Auf dieser Grundlage kann die Betreuung entsprechend angepasst werden. Die Pflegebedürftigen werden aktiv in die Planung und Gestaltung ihrer Betreuung einbezogen, um sicherzustellen, dass ihre Stimme gehört und ihre Wünsche berücksichtigt werden.

Um Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen, sind in der Regel folgende Voraussetzungen und Schritte notwendig:

  • Pflegegrad: Sie müssen über einen anerkannten Pflegegrad verfügen
  • Antragstellung: Sie oder Ihr gesetzlicher Vertreter müssen einen Antrag auf Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegekasse stellen. In diesem Antrag geben Sie den geplanten Zeitraum und die Art der benötigten Betreuungsleistungen an.
  • Genehmigung: Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Genehmigung der Verhinderungspflege. Dabei werden auch die finanziellen Aspekte berücksichtigt.

Bei allen Fragen im Rahmen der Pflege und unserer Angeboten können Sie sich immer an Sabine Voßbeck als Pflegedienstleitung wenden.

Auf Wunsch können Angehörige in einem Pflegestützpunkt fachlich und neutral beraten werden. Wir geben Ihnen gerne Auskunft über den nächstgelegenen Pflegestützpunkt. Eine Beratung führen die Pflegestützpunkte zum Teil auch zu Hause durch. Pflegekurse oder Schulungen für pflegende Angehörige werden von uns, bei ausreichender Teilnehmerzahl, oder Krankenkassen und Krankenhäusern angeboten, hier entsteht dann auch ein Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen.

Die Pflegegrade

Durch die verpflichtende Pflegeversicherung gewährleistet der Gesetzgeber die finanzielle Unterstützung im Pflegefall. Ziel ist es, die Lebensqualität eines jeden, unabhängig von Alter oder Erkrankung, beizubehalten.

Der SMD ermittelt den Umfang des Hilfebedarfs und die Höhe der finanziellen Unterstützung, wonach der Pflegebedürftige einem Pflegegrad 1 bis 5 zugeordnet wird. Der Gutachter des SMD bewertet hierbei die Selbständigkeit in einzelnen Modulen und verteilt dementsprechend Punkte.

 

Ergänzungen unserer Pflegeleistungen

Gerne vermitteln wir Ihnen mobile Hilfen unserer regionalen Partner, sprechen Sie uns an.

  • Friseur oder Fußpflege
  • Essen auf Rädern
  • Mobilitätshilfen in Form von
    Sitz-, Geh- und Stehübungen, An- und Auskleiden (u.ä.)
  • Transporthilfen
  • kleine Hausmeisterdienste
  • Krankengymnastik