Anspruch auf die Leistungen der Behandlungspflege haben Sie auf Anordnung Ihres Arztes und nach Genehmigung Ihrer Krankenkasse, denn anders als bei den Leistungen der Grundpflege übernimmt in diesem Fall die Krankenkasse die vollen Kosten der Behandlungspflege. Die Behandlungspflegeleistungen werden daher vom behandelnden Arzt in Auftrag gegeben, weil sie Teil oder Fortführung der ärztlichen Therapie sind.
Wenn Sie beispielsweise nicht selbstständig oder mit Hilfe Ihrer Angehörigen Ihre Medikamente einnehmen, oder Injektionen und Wundversorgungen selbstständig übernehmen können, kann Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung für die Behandlungspflege verschreiben.
Unser examiniertes Pflegepersonal von "Pflege am Park" übernimmt dann bei Bedarf die Medikamentengabe oder -überwachung, Injektionen aller Art, wie zum Beispiel Thrombose- oder Insulinspritzen oder die Überwachung von Infusionstherapien. Außerdem kann im Rahmen der Behandlungspflege die urologische Versorgung in Anspruch genommen werden, das heißt zum Beispiel das Legen und Wechseln der DK-Versorgung (Katheter).
Leistungen der Behandlungspflege sind unter anderem:
- Blutzucker- und Blutdruckeinstellungen
- enterale und parenterale Ernährung
- An- und/ oder Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Verabreichen von Augentropfen
- Wundversorgung aller Art
- Inhalationen
- Medizinische Einreibungen
- Katheterisierung
Wenn Sie Fragen zur Behandlungspflege haben, kontaktieren Sie uns.
auf die wir eine Antwort haben
In der Regel am Folgetag eines Beratungs- / Aufnahmegesprächs.
Notfälle werden immer vorrangig behandelt, auch außerhalb unserer Geschäftszeiten ist eine Pflegefachkraft über die Notfallnummer erreichbar.
Unser Pflegepersonal übernimmt bei Bedarf die Medikamentengabe oder -überwachung, Injektionen aller Art, wie zum Beispiel Thrombose- oder Insulinspritzen oder die Überwachung von Infusionstherapien. Außerdem kann die urologische Versorgung in Anspruch genommen werden, das heißt zum Beispiel das Legen und Wechseln der DK-Versorgung (Katheter).
Die Behandlungspflegeleistungen werden vom behandelnden Arzt in Auftrag gegeben, weil sie Teil oder Fortführung der ärztlichen Therapie sind, dieser überwacht und kontrolliert die durchgeführten Maßnahmen.
Unsere Pflegeleistungen
Die Pflegegrade
Durch die verpflichtende Pflegeversicherung gewährleistet der Gesetzgeber die finanzielle Unterstützung im Pflegefall. Ziel ist es, die Lebensqualität eines jeden, unabhängig von Alter oder Erkrankung, beizubehalten.
Der SMD ermittelt den Umfang des Hilfebedarfs und die Höhe der finanziellen Unterstützung, wonach der Pflegebedürftige einem Pflegegrad 1 bis 5 zugeordnet wird. Der Gutachter des SMD bewertet hierbei die Selbständigkeit in einzelnen Modulen und verteilt dementsprechend Punkte.
Ergänzungen unserer Pflegeleistungen
Gerne vermitteln wir Ihnen mobile Hilfen unserer regionalen Partner, sprechen Sie uns an.
- Friseur oder Fußpflege
- Essen auf Rädern
- Mobilitätshilfen in Form von
Sitz-, Geh- und Stehübungen, An- und Auskleiden (u.ä.)
- Transporthilfen
- kleine Hausmeisterdienste
- Krankengymnastik