Beratungseinsätze

Wenn Sie die Pflege selbst übernehmen, stehen wir Ihnen im Rahmen der Beratungsgespräche gerne zur Seite.

Leistung

Die Beratungseinsätze sind nach §37.3 SGB XI geregelt. Wenn Sie Pflegegeld beziehen, bei Ihnen aber kein Pflegedienst beauftragt ist, sind Beratungsgespräche - so genannte Qualitätssicherungsbesuche - durch einen Pflegedienst verpflichtend. Die Beratungseinsätze geben Ihnen und uns die Sicherheit, dass die Pflege Ihres Angehörigen hinreichend gesichert ist. Der Abstand der Beratungseinsätze beträgt bei den Pflegegraden 2 und 3 alle sechs Monate, beim Pflegegrad 4 und 5 müssen die Gespräche alle drei Monate stattfinden. Bei einem Besuch berichten Sie über ihre Erfahrungen und wir stehend Ihnen beratend zur Seite.

So unterstützen wir Sie zum Beispiel im Falle einer Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit, wenn die Beantragung eines höheren Pflegegrades ansteht.

Oftmals fehlt pflegenden Angehörigen indes die Zeit, sich mit Themen zu beschäftigen, die über die Pflege selbst hinausgehen. Sei es bei der Frage nach Hilfsmitteln, die den Alltag erleichtern, der Umbau des Badezimmers oder das Thema Sturzprophylaxe - während der Beratungseinsätze können Sie mit uns über ihre Anliegen, Bedürfnisse und Wünsche sprechen.

Wenn Sie einen Urlaub planen, krankheitsbedingt ausfallen oder für Sie ein Klinikaufenthalt bevorsteht, können Sie die Pflege Ihres Angehörigen für eine bestimmte Zeit von einem Pflegedienst übernehmen lassen. Die Leistungen der so genannten Verhinderungspflege können für maximal 42 Tage pro Jahr (auch stundenweise über ein Jahr verteilt) oder 1.612 Euro in Anspruch genommen werden. Auch hier stehen wir Ihnen von "Pflege am Park" während der Beratungseinsätze mit Rat und Tat zur Seite.

Wenn Sie Fragen zur Beratungseinsätze haben, kontaktieren Sie uns.

 

 

Schulung pflegender Angehöriger

Um die Pflege zu Hause bestmöglich zu sichern, besteht für pflegende Angehörige das Angebot, Schulungen in unserem Hause zu besuchen. Erfahren Sie hier mehr über unser Schulungsangebot.

 

 

 

Wir sind 24 Stunden für Sie da! 02045 | 41 11 24

Häufig gestellte Fragen -

auf die wir eine Antwort haben

Wir führen regelmäßig Gespräche mit den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, um ihre Wünsche, Vorlieben und Interessen zu verstehen. Auf dieser Grundlage kann die Betreuung entsprechend angepasst werden. Die Pflegebedürftigen werden aktiv in die Planung und Gestaltung ihrer Betreuung einbezogen, um sicherzustellen, dass ihre Stimme gehört und ihre Wünsche berücksichtigt werden.

Um Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen, sind in der Regel folgende Voraussetzungen und Schritte notwendig:

  • Pflegegrad: Sie müssen über einen anerkannten Pflegegrad verfügen
  • Antragstellung: Sie oder Ihr gesetzlicher Vertreter müssen einen Antrag auf Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegekasse stellen. In diesem Antrag geben Sie den geplanten Zeitraum und die Art der benötigten Betreuungsleistungen an.
  • Genehmigung: Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Genehmigung der Verhinderungspflege. Dabei werden auch die finanziellen Aspekte berücksichtigt.

Bei allen Fragen im Rahmen der Pflege und unserer Angeboten können Sie sich immer an Sabine Voßbeck als Pflegedienstleitung wenden.

Auf Wunsch können Angehörige in einem Pflegestützpunkt fachlich und neutral beraten werden. Wir geben Ihnen gerne Auskunft über den nächstgelegenen Pflegestützpunkt. Eine Beratung führen die Pflegestützpunkte zum Teil auch zu Hause durch. Pflegekurse oder Schulungen für pflegende Angehörige werden von uns, bei ausreichender Teilnehmerzahl, oder Krankenkassen und Krankenhäusern angeboten, hier entsteht dann auch ein Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen.

Die Pflegegrade

Durch die verpflichtende Pflegeversicherung gewährleistet der Gesetzgeber die finanzielle Unterstützung im Pflegefall. Ziel ist es, die Lebensqualität eines jeden, unabhängig von Alter oder Erkrankung, beizubehalten.

Der SMD ermittelt den Umfang des Hilfebedarfs und die Höhe der finanziellen Unterstützung, wonach der Pflegebedürftige einem Pflegegrad 1 bis 5 zugeordnet wird. Der Gutachter des SMD bewertet hierbei die Selbständigkeit in einzelnen Modulen und verteilt dementsprechend Punkte.

 

Ergänzungen unserer Pflegeleistungen

Gerne vermitteln wir Ihnen mobile Hilfen unserer regionalen Partner, sprechen Sie uns an.

  • Friseur oder Fußpflege
  • Essen auf Rädern
  • Mobilitätshilfen in Form von
    Sitz-, Geh- und Stehübungen, An- und Auskleiden (u.ä.)
  • Transporthilfen
  • kleine Hausmeisterdienste
  • Krankengymnastik